Seit 2011 werden für Kinder, deren Eltern ALG II, Sozialgeld oder vergleichbare Leistungenbeziehen, auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.
Dies sind Leistungen für Klassenfahrten, Schulbedarf, Fahrkarten, Nachhilfestunden und Mittagessen. Weiterhin können Vereinsbeiträge oder Bildungsangebote bezuschusst werden.
Kinder haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn ihre Eltern
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
Sozialhilfe
Wohngeld oder
Kinderzuschlag
bekommen.
Hinweise über die Leistungen im Einzelnen, wer genau Anspruch auf diese Leistungen hat und über das Antragsverfahren, gibt es auf der Website des Main-Taunus-Kreises:
Oder fragen Sie im Sekretariat unserer Schule nach!